Allgemeine GeschÄftsbedingungen
der C + M international trading gmbh CH-9545 Wängi TG
- gültig ab 01.04.2003 -

1. Geltungsbereich

Die vorliegenden Bestimmungen gelten als Grundlage des Geschäftsverkehrs zwischen der C + M international trading gmbh als Lieferantin (nachstehend C + M genannt) und dem Kunden, sofern sie der Kunde nicht schriftlich ablehnt. Sie haben Gültigkeit auch für jede einzelne Bestellung im Rahmen des GeschäftsverhÄltnisses der Parteien.

Von diesen AGB abweichende Vereinbarungen unter den Parteien bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.

Im übrigen gelten die Bestimmungen des Schweizerischen Obligationenrechts.

2. Preise

Bei Warenbestellungen kommen grundsätzlich die zum Bestellzeitpunkt gültigen Preise zur Anwendung, sofern nicht durch eine zum Bestellzeitpunkt gültige schriftliche Offerte oder Auftragsbestätigung ein anderer Preis vereinbart wurde. Die Preise verstehen sich, sofern nicht anders angegeben, in Schweizer Franken (CHF) und exklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer.

C + M behält sich Preisänderungen vor, falls zwischen dem Datum der Bestellung und dem Zeitpunkt der Lieferung Preisaufschläge bei Zulieferanten, zusätzliche fiskalische Belastungen, Zollerhöhungen, Erhöhungen der Transportkosten, Währungsschwankungen, etc., eintreten.

Für Dienstleistungen gelten, sofern nicht schriftlich anders vereinbart, die Preise der aktuellen C + M-Preisliste.

3. Bestellungen

Bestellungen für Waren und Dienstleistungen können telefonisch, schriftlich, per Fax, oder per E-Mail erfolgen. C + M kann die Annahme der Bestellung von der Unterzeichnung eines entsprechenden Kaufvertrages durch den Kunden abhängig machen.

4. Zahlungskonditionen

Sofern nicht schriftlich anders vereinbart, sind sämtliche Rechnungen für Waren und Leistungen innert 10 Tagen ab Rechnungsdatum ohne jegliche Abzüge zur Zahlung fällig. Mit dem Ablauf der Zahlungsfrist tritt ohne besondere Mahnung Verzug ein. Der Verzugszins beträgt derzeit 5 % p.a. und kann ohne besondere Ankündigung den Gepflogenheiten des Marktes bzw. den aktuellen Zinssätzen der Banken angepasst werden. Mit dem Versand von Mahnungen werden Mahngebühren fällig - bei mehreren Mahnungen werden die entsprechenden Gebühren kumuliert.

Das Fehlen unwesentlicher Teile aus der Bestellung oder Garantieansprüche gegenüber C + M oder deren Zulieferanten berechtigen nicht zum Aufschub fälliger Zahlungen. Bei Annahmeverzug wird der Gesamt- oder Restkaufpreis bzw. Gesamtbetrag des Projektes bei Dienstleistungen per sofort fällig.

5. Lieferungserfüllung, Versand, Transport

Der Erfüllungsort für Warenlieferungen ist für beide Parteien am Sitz der C + M. Liefertermine der C + M können nur dann als verbindlich angesehen werden, wenn der entsprechende Lieferant die Termine gegenüber C + M einhält. C + M lehnt jede Haftung für verspätete Lieferungen ab. Nutzen und Gefahr an der gelieferten Ware gehen mit deren Verlassen des Betriebsareals von C + M (bzw. des Betriebsareals des Zulieferers im Falle von Direktlieferung) auf den Besteller (Kunden) über. Dies gilt auch, wenn porto- und frachtfreie Lieferung der Ware vereinbart ist. Der Transport erfolgt auf Gefahr des Bestellers. Der Kunde hat die Vollständigkeit sofort nach Erhalt zu prüfen und bei allfälligen Mängeln unverzüglich schriftliche Mängelrüge zu erheben.

6. Installation/Inbetriebnahme (Hardware, Software)

Ordnungsgemässe Installation und Inbetriebnahme von Hard- und Software, sowie Zubehör liegen in der Verantwortung des Kunden. Der Kunde kann C + M mit der kostenpflichtigen Installation, Inbetriebnahme, Instruktion, Schulung und Betreuung beauftragen. Für diese Leistungen gelten, sofern nicht anders vereinbart, die Honoraransätze für Arbeits- und Reisezeit und die Spesenregelung der jeweils aktuellen C + M-Preisliste.

Für Software gelten insbesondere die Lizenzbestimmungen und Markenschutzrechte des jeweiligen Herstellers. C + M lehnt ausdrücklich jegliche Haftung für Richtigkeit, Vollständigkeit und Sicherstellung der durch die von C + M gelieferten Softwareprodukte bearbeiteten Kundendaten ab. Dies gilt auch, wenn C + M-Mitarbeiter kundenindividuelle Software- oder Formularanpassungen für den Kunden vorgenommen haben.

7. Garantie

C + M gewährt auf Hard- und Software ausschliesslich die vom Hersteller vorgegebene Garantie. Garantieleistungen können nur bei sachgemässer Behandlung erbracht werden. Schäden, die durch Einwirkungen von Aussen und durch unberechtigte Eingriffe verursacht worden sind, werden ausgeschlossen. Die Garantieleistung ist nach Wahl von C + M auf Nachbesserung, Ersatzlieferung oder Preisminderung beschränkt. Die Transportkosten für Reparatur- und Austauschleistungen gehen zu Lasten des Kunden. Durch einzelne Garantiearbeiten oder Garantielieferung erfährt die Garantiezeit für die Hauptlieferung keine Verlängerung.

8. Rücknahmebedingungen

Grundsätzlich erlischt das Rückgaberecht mit dem öffnen der Originalverpackung - dies gilt für Hard- und Software. Jegliche Rücksendungen (z.B. Fehllieferungen) bedürfen der schriftlichen Zustimmung von C + M. Die Produkte sind in jedem Fall originalverpackt und unbeschädigt innerhalb der von C + M vorgegebenen Frist auf Kosten des Kunden zurückzusenden.

9. Support - Hotline

Supportleistungen sind im Produktepreis nicht inbegriffen. Werden solche zusätzlichen Leistungen telefonisch oder vor Ort durch C + M erbracht, gelten, sofern nichts anderes vereinbart, die in der C + M-Preisliste aufgeführten Honorar- bzw. SpesenansÄtze. Für Hotlinedienstleistungen steht eine spezielle Telefonnummer zur Verfügung.

10. Eigentumsvorbehalt

C + M behält sich bis zur vollständigen Bezahlung des Rechnungsbetrages und allfälliger Mahngebühren das Eigentumsrecht an der betreffenden Lieferung vor. Sie ist berechtigt, diesen Eigentumsvorbehalt im zustÄndigen Eigentumsvorbehaltsregister eintragen zu lassen. Ist der Kunde im Zahlungsverzug, kann C + M die Ware gemäss den gesetzlichen Bestimmungen zurücknehmen.

11. Gerichtsstand und anwendbares Recht

Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Parteien ist Zug/Schweiz. Das RechtsverhÄltnis untersteht schweizerischem Recht, unter ausdrücklichem Ausschluss des Wiener Abkommens vom 11. April 1980 über den internationalen Warenkauf.

C + M international trading gmbh, 01. April 2003